Zertifizierte Tripada ® - Yogalehrerin in Bergheim 

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[learn_more caption=“AGB „] AGB für Kurse, Seminare und Workshops
bitte beachten Sie, dass eine Buchung unserer Kurse nicht online vorgenommen werden kann, sondern immer nur persönlich.
Die AGB regeln die Teilnahmebedingungen an unserem Kurs- und Seminarangebot bei jeder Nutzung.[/learn_more]

[learn_more caption=“§ 1 Anfängerkurse und befristete Kurse“] Anfängerkurse sind befristete Kurse, in denen nur Anfänger in geschlossenen Gruppen unterrichtet werden. Der Vertrag gilt nur für den vereinbartenKurszeitraum und endet automatisch. Anfängerkurse sind für Teilnehmer an weiterführenden Kursen nicht zugänglich. Bescheinigungen für die Kassen werdenam Ende des Kurses erteilt und setzen die regelmäßige Teilnahme an 80% der Stunden voraus.[/learn_more]

[learn_more caption=“§ 2 Weiterführende Kurse“] Anfängerkurse können in der Regel nur einmal besucht werden. Eine Fortsetzung erfolgt in den weiterführenden Kursen. Weiterführende Kurse ermöglichen eineVertiefung des Gelernten in stabilen Gruppen. Die Beiträge werden monatlich gezahlt. Weiterführende Kurse sind inhaltlich in 4 abgeschlossene Abschnitteunterteilt.[/learn_more]

[learn_more caption=“§ 3 Gemischte Kurse“] Gemischte Kurse sind weiterführende Kurse, bei denen auch Anfänger zugelassen sind, wenn die Struktur des Kurses dies erlaubt. Gemischte Kurse haben diegleichen Zeiträume wie die weiterführenden Kurse und können auch von Anfängern für ein Quartal befristet gebucht werden. Nachdem Anfängerkurs findetjedoch eine Fortsetzung im Modus der weiterführenden Kurse statt.[/learn_more]

§ 4 Bescheinigungen der weiterführenden Kurse

Die Kurse sind in 4 Quartale als inhaltlich abgeschlossene Blöcke unterteilt: 01.02.-30.04. / 01.05.-31.07. / 01.08.-30.10. / 01.11.-31.01. desJahresBescheinigungen für die Krankenkassen setzen die Teilnahme von 80% der Stunden eines Quartals voraus und werden nur zum  Endes einesQuartals auf Anforderung individuell ausgestellt.

§ 5 Workshops

Hierbei handelt es sich um mehrstündige Veranstaltungen.

§ 6 Seminare

Bei Seminaren handelt es sich um Veranstaltungen von der Dauer einesTages oder eines Wochenendes.

§ 7 Einzelunterricht

Bei Einzelunterricht handelt es sich um Unterricht an einzelnen Personen,oder in kleinen Gruppen bis 4 Personen.

§ 8 Probestunden

Probestunden sind nach Vereinbarung möglich. Vor einer Probestunde erfolgt eine Beratung über einen geeigneten Kurs. Deshalb ist eineAnmeldung erforderlich. Die Probestunde ist kostenpflichtig.

§ 9 Probemonat

Der Probemonat berechtigt zur Teilnahme an allen weiterführenden KursenEr hat den Zweck, sich im Kurssystem zu orientieren und setzt die Teilnahme aneinem Anfängerkurs oder Vorkenntnisse aus vorheriger Praxis voraus. Er ist grundsätzlich ungeeignet für Anfänger. Er kann nur einmal gebucht werden, kannjederzeit beginnen und gilt für 4 Kalenderwochen ab Start. Er kann nicht in den Sommerferien gebucht werden.

§ 10 Preise

Die jeweils aktuellen Preise finden sich im Programmflyer und im Internet.

§ 11 Unterrichtsfreie Zeiten

Das Studio hat an gesetzlichen Feiertagen, in den Oster-, Herbst– und Weihnachtsferien geschlossen. In den Sommerferien ist 3 Wochen geöffnet, nur die ersten 3 Wochen findet kein Unterricht statt, überhängende Tage können ebenfalls geschlossen sein. Der monatliche Preis stellt auf die stattfindendenUnterrichtstage ab. Ausfalltage sind nicht berechnet.

§ 12 Zahlung der Kursgebühren

Die Kursgebühren sind grundsätzlich zum Monatsersten bei monatlichen Beiträgen und 14 Tage vor Kursbeginn bei befristeten Kursen und Seminaren ohnegesonderte Rechnungsstellung fällig. Bei einzelnen Veranstaltungen können abweichend die dort gesondert getroffenen Regelungen gelten. Schriftlichmitgeteilte oder im Internet veröffentlichte Regelungen gelten als Vertragsbestandteil.

§ 13 Lastschriftverfahren

Kursbeiträge werden grundsätzlich durch Lastschrift eingezogen. Mit der Anmeldung wird uns eine Erlaubnis zur Abbuchung der Kursbeiträgeim Lastschriftverfahren erteilt. Hierzu werden uns die Kontodaten mitgeteilt. Das Lastschriftverfahren kann im Vertragszeitraum nicht geändert werden.

§ 14 Lastschriftrückgabe

Lastschriftrückgaben wegen mangelnder Deckung des Kontos oder wegen Widerspruchs führen zu erheblichen Gebühren seitens der bezogenen Bank. Wirerheben in diesem Fall eine Gesamtbearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 €.
§ 15 Mahngebühren

Zahlungsrückstände von mehr als 14 Tagen führen zu Mahngebühren in Höhe von 5,00 € pro Mahnschritt.

§ 16 Verbindliche Anmeldung

Die Anmeldung für eine Veranstaltung kann persönlich  vorgenommen werden. Dieses ist täglich von montags bis freitags geöffnet.Wenn eine Anmeldungtelefonischschriftlich, per Mail, per Fax , über das Internet oder per Anrufbeantworter erfolgt, gelten nicht die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes.

§ 17 Beratung und Internet

Bestandteil jeder Anmeldung ist die ausführliche persönliche BeratungOffene Fragen sind  persönlich zu klären. Eine Unkenntnis bestehender Regelungen istdaher als eigenes Verschulden einzustufen.

§ 18 Zustandekommen des Vertrages

Wir unterscheiden zwischen a) reiner Beratung von Interessenten, b) unverbindlicher Vormerkung und c) Anmeldung. Im Falle einerAnmeldung werden alle Daten zur Anmeldung gemeinsam wiederholt (Preis, Umfang,Zeitraum etc.). Die mündliche Anmeldung erfolgt mit der Bestätigungder genannten Daten im Anmeldegespräch und ist dann rechtsverbindlich. In der Regel wird sie noch einmal schriftlich mit allen Daten bestätigt, was aber keineBedingung der Rechtskraft ist. Der Vertrag wird durch Willenserklärung geschlossen.

§ 19 Kursvertrag durch konkludentes Verhalten

Jede Teilnahme an einer Veranstaltung stellt ein konkludentes Verhalten dar und bedeutet in sich den Abschluss eines Kursvertrages, dem unsere AGBzu Grunde liegen. Die Teilnahme kann gerichtet seinauf eine Probestunde,einen fortlaufenden Vertrag oder einen befristeten Vertrag. Im Einzelfall ergibt sichdas aus dem Kurs und dem Teilnahmeverhalten.

 

§ 20 Storno / Rücktritt

Eine Stornierung der Anmeldung ist bei Kursen, Workshops und Seminaren bis 2 Wochen vor Beginn des Kurses kostenfrei möglich. In den 2 Wochen vor Beginn ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Soweit derKursbeitrag in der Frist 14 Tagen vor Beginn eingezogen wurde, ist keineErstattung mehr möglichEs kannjedoch ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Für Ausbildungen und längere Weiterbildungen können abweichende Regelungen gelten, die dann jeweils dortgeregelt sind.

§ 21 Gesundheitliche Eignung

Gesundheitliche Risiken sind vor der Teilnahme vom Teilnehmer selbsteigenverantwortlich (bei ernsten Störungen auch ärztlich) abzuklären. Mit der Teilnahmeerklärt der Teilnehmer, dass keine gesundheitlichen Risiken der Teilnahme entgegenstehen. Eine Haftung ist insofern ausgeschlossen. Zudem hat derKursteilnehmer bei der Anmeldung Informationen über relevante gesundheitliche Probleme zu geben, damit eine adäquate Beratung stattfinden kann und imKurs auf die Probleme eingegangen werden kann.

§ 22 Erkrankung

Eine Erkrankung im Kursverlauf ist regelmäßig den Lebensrisiken des Teilnehmers zuzurechnen. Bei Glaubhaftmachung (ggfs. Attest) ermöglichen wir aufKulanz die Teilnahme an einem späteren Kurs, wenn noch Plätze verfügbar sind. Die Kündigungfrist von 2 Monaten ist auch in diesen Fällen so kurz, dass dieEinhaltung zugemutet werden kann.

§ 24 Teilnahme an weiterführenden Kursen

Es besteht bei unbefristeter Teilnahme an einem weiterführenden Kurs eine Mindestvertragslaufzeit von 5 Monaten. Frühestens im 3. Monat kann der Vertragerstmals gekündigt werden. Der Vertrag ist ab dann immer zum Ende des übernächsten Monats, also frühestens zum Ablauf des 5.Monatskündbar. DieKündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kürzung der Kündigungsfrist ist wegen der sehr kurzen Frist grundsätzlich ausgeschlossen.

§ 25 Befristung von Kursverträgen

Kursverträge können bis zu 5 Monate befristet werden. Befristete Kursverträge sind im Vertragszeitraum nicht kündbar. Sie verlängern sich automatisch um dreiMonate zu gleichen Konditionen, wenn sie nicht 14 Tage vor Ablauf gekündigt werden.

§ 26 Preise

Es gelten die in der jeweils aktuell gültigen Preisliste ausgeschriebenenPreise. Diese werden im Internet oder in einer gesonderten Tarifinformation publiziertoder im Vorfeld der Anmeldung mitgeteilt.

§ 27 Änderungskündigungen

Ein Downgrade von Tarifen erfordert eine  Kündigung des bestehenden Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats.Diese Frist kann nicht verkürzt werden.

§ 28 Einlass

Der Einlass für Kurse ist regulär 10-1 5 Minuten vor Kursbeginn. Aus organisatorischen Gründen bitten wir dringend darum, dies einzuhaltenmöglichst pünktlichund nicht früher zu erscheinen.

§ 29 Anwesenheitslisten und Check-in

Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor Betreten des Kursraumes beim Kursleiter anzumelden und  seine Anwesenheit in der Kursliste vermerken zulassen.Ohne Verzeichnis in den Listen werden keine Bescheinigungen für die Krankenkassen erstellt.

§ 30  Kurswechsel

Kurswechsel zu anderen Terminen und Lehrern sind nach Rücksprache möglich, wenn ausreichend Platz im Zielkurs ist. Kurse dürfen nicht ohne Rücksprachegewechselt werden.

§ 31 Nachholstunden

Versäumte Stunden können auf Kulanz nachgeholt werden (eine Stunde im Monat jeweils innerhalb einer Woche), so lange der Vertrag läuft. Nach Vertragsendeist dies nicht mehr möglich. TRIPADA behält sich die Anpassung dieser Regelungen jederzeit vor.

§ 32 Ausfall von Stunden

Fallen wegen Verschulden des Veranstalters seitens der Schule Stunden aus,besteht Anspruch auf Ersatz oder Kostenerstattung. TRIPADA kann jedoch auf dieInanspruchnahme von anderen gleichwertigen Kursangeboten imHause verweisenDer Teilnehmer ist zur Zahlung des Entgelts auch dann verpflichtet, wenn eraus eigenem Verschulden nicht am Unterricht teilgenommen hat.

§ 33 Lehrerwechsel

Die Schule behält sich jederzeit den Einsatz einer anderen qualifiziertenLehrkraft vor, falls ein Dozent durch Krankheit oder Kündigung ausfallen sollte oder wenndies aus anderen organisatorischen Gründen erforderlich ist.Der Wechsel eines Lehrers in einem Kurs ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund.

§ 34 Fotos und Filmaufnahmen

TRIPADA behält sich vor, etwaige Fotos und Filmaufnahmen im Hause urheberrechtlich zu verwenden und auch auf der Homepage zu veröffentlichen. Dem wirdmit der Teilnahme zugestimmt. Der Teilnehmerkann sich jedoch von der Aufnahme fernhalten und wird vorher informiert, sodass er keine Aufnahmen duldenmuss.

§ 35 Haftung

Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Garderobe und mitgebrachteGegenstände wird keine Haftung übernommen.

§ 36 Hausrecht

Das Hausrecht wird von dem Inhaber und dem beauftragten Personal ausgeübt. Deren Anweisungen ist grundsätzlich von allen anderen Personen Folge zuleisten.
§ 37 Ausschluß vom Kurs

Bei Kinderkursen behalten wir uns vor, ein Kind nach Rücksprache mit den Eltern vom Unterricht auszuschließen, wenn der Unterricht in erheblichem Maßegestört wird. Es besteht hierbei kein Anspruch auf KostenerstattungBei einer erheblichen Verletzung des Hausfriedens kann ein Teilnehmer ausgeschlossenwerden. In solchen Fällen werden keine Gebühren erstattet.

§ 38 Gültigkeit und Reichweite der AGB

Die AGB werden mit jeder Teilnahme am Unterricht und schon mit Betretender Räumlichkeiten der Tripada Akademie akzeptiert. Aus aktuellemAnlassvorgenommene  ergänzende oder veränderte Bestimmungen, die imInternet auf www.tripada.de veröffentlicht  werden, werden alsVertragsbestandteilanerkannt. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten und sind mit Ihrer Bekanntmachung gültig.

§ 39  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelleder unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen der beabsichtigten Zielsetzung der ungültigen Regelungam nächsten kommen.